FAQ

Häufige Fragen zu BEM

Was ist ein BEM?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiges Instrument, um Mitarbeitenden, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, eine optimale Rückkehr in ihr Unternehmen zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit einem BEM-Berater wird zunächst die aktuelle Situation der betroffenen Person analysiert, um anschließend einen individuellen Maßnahmenplan zu erstellen. Das Hauptziel dieses Prozesses ist es, eine zügige und nachhaltige Rückkehr zum Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Wer ist BEM-berechtigt?

Laut § 167 Abs. II SGB IX haben alle Beschäftigte Anspruch auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement, unabhängig von der Größe des Unternehmens, wenn sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die Art der Erkrankung spielt dabei keine Rolle. BEM steht allen Arbeitnehmenden zu, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags. Dazu gehören sowohl Menschen mit Behinderungen als auch solche ohne, sowie Beamte, Angestellte, Auszubildende und Aushilfs- und Teilzeitkräfte.

Ist die Teilnahme am BEM-Verfahren verpflichtend?

Nein, BEM-Berechtigte können sich jederzeit während des Verfahrens entscheiden, nicht am BEM teilzunehmen. Sie können eine Teilnahme vor Beginn des Verfahrens ablehnen, oder auch ein laufendes BEM abbrechen.

Ist ein Beschäftigter auch BEM-berechtigt, wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist?

BEM steht allen Arbeitnehmenden zu, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags. Sowohl Menschen mit Behinderungen als auch ohne, Beamte, Angestellte, Auszubildende sowie Aushilfs- und Teilzeitkräfte können BEM-berechtigt sein.

Wer ist im BEM-Verfahren involviert?​

Im BEM-Verfahren sind die Hauptakteure der BEM-Berechtigte und der BEM-Berater, die gemeinsam den Prozess gestalten. Darüber hinaus kommt der Führungskraft oder dem Arbeitgeber eine bedeutende Rolle zu, insbesondere im Rahmen von Absprachen. Je nach Bedarf können auch weitere interne und externe Akteure in den Prozess einbezogen werden, darunter der Betriebsrat, Personalrat und/oder die Schwerbehindertenvertretung, betriebsärztliche Dienste sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Auch Hausärzte, Fachärzte, Sozialversicherungsträger und das Integrationsamt können wertvolle Beiträge leisten, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten.

Müssen Betriebsräte an BEM-Gesprächen teilnehmen?

Betriebsräte sind nicht verpflichtet an BEM-Gesprächen teilnehmen. Der BEM-Berechtigte kann jedoch entscheiden, ob eine Vertrauensperson oder jemand aus dem Betriebsrat, Personalrat oder der Schwerbehindertenvertretung am Gespräch teilnehmen. Das erste Aufklärungsgespräch im BEM dient dazu, den BEM-Berechtigten über seine Rechte und Pflichten aufzuklären und eine informierte Entscheidung für oder gegen das BEM-Verfahren sicherzustellen. Das Hinzuziehen einer Vertrauensperson ist hier noch nicht unbedingt notwendig. Später im Verfahren kann es aber abhängig vom jeweiligen BEM-Fall hilfreich sein, eine Vertrauensperson zu benennen. Laut Gesetz muss der Betriebsrat als Interessenvertretung in das BEM-Verfahren einbezogen und darüber informiert werden, es sei denn, der BEM-Berechtigte möchte das Verfahren ohne die Beteiligung der Interessenvertreter durchführen.

Wann startet das BEM?

Das BEM beginnt im Idealfall bereits während der Krankheit und nicht erst nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Einige Maßnahmen im Rahmen des BEM müssen vor der erneuten Arbeitsaufnahme vorbereitet werden, weshalb für Planung und Koordination Zeit erforderlich ist. Daher wird das BEM schon während der Krankschreibung initiiert.  

Welche Rolle spielen BEM-Berater im Verfahren?

BEM-Berater spielen eine wichtige Rolle im BEM-Prozess, da sie persönliche Ansprechpartner für die Beschäftigten sind. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse im betrieblichen Gesundheits­management, der Gesundheits­förderung und dem betrieblichen Ein­gliederungs­management. Durch effektive Kommunikation mit Arbeitgebern, Beschäftigten, Betriebsräten und allen relevanten Personen gewährleisten sie einen reibungslosen Ablauf des Prozesses. Mit ihrer empathischen und einfühlsamen Art bauen sie vertrauensvolle Beziehungen zu den Beschäftigten auf und gehen gezielt auf deren individuelle Bedürfnisse sowie die Anforderungen des Unternehmens ein. Unser BEM-Team besteht aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizinern, Psychologen, Sport-, Gesundheits- und Sozialwissenschaftlern und sorgt dafür, dass Beschäftigte vom ersten Kontakt an professionell betreut werden.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, BEM anzubieten und Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu prüfen. Es gibt jedoch keine rechtlichen Vorgaben, die den Arbeitgeber verpflichten, bestimmte Angebote durchzuführen. Die Verantwortung für die Prüfung möglicher Maßnahmen liegt beim Arbeitgeber, wobei jede Erkrankung unterschiedliche Anforderungen mit sich bringt. Er muss in der Lage sein, nachzuweisen, wenn eine potenzielle BEM-Maßnahme in seinem Unternehmen nicht umsetzbar ist. Die konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des BEM-Fallgesprächs gemeinsam mit der betroffenen Person erörtert.

Welche BEM-Maßnahmen gibt es?

Der Maßnahmenkatalog für das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann eine eine Vielzahl von Maßnahmen umfassen, die individuell auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern abgestimmt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass weder Arbeitgeber noch Beschäftigte verpflichtet sind, diese Maßnahmen anzubieten oder daran teilzunehmen.

Dazu gehören unter anderem Arbeitserprobungen, bei denen angepasste Arbeitsaufgaben zur Erleichterung der Eingliederung durchgeführt werden. Ebenso können flexible Arbeitszeitmodelle wie Teilzeit oder flexible Arbeitszeiten eingeführt werden, um die Rückkehr des Mitarbeiters zu unterstützen. Ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz wie ergonomische Stühle oder höhenverstellbare Tische tragen zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit bei. Qualifizierungsmaßnahmen bieten die Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu erwerben oder vorhandene Kenntnisse aufzufrischen. Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Gesundheitstage oder Fitnessangebote unterstützen die Arbeitsfähigkeit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Zudem werden Beratungs- und Unterstützungsangebote bereitgestellt, um Mitarbeiter bei persönlichen oder arbeitsbezogenen Herausforderungen zu unterstützen. Verbesserte Kommunikationsmaßnahmen zwischen Mitarbeitern, Arbeitgebern und Kollegen fördern eine reibungslose Integration zurückkehrender Mitarbeiter. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Rückkehr der Mitarbeiter in den Arbeitsalltag zu erleichtern und langfristig ihre Arbeitsfähigkeit sowie Zufriedenheit zu fördern.

Was sind Vorteile von BEM für Arbeitgeber?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Es sorgt für Gesetzeskonformität, indem es die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen schafft. Gleichzeitig ermöglicht es Unternehmen, Kosten zu sparen – etwa bei der Lohnfortzahlung und den Ausgaben für zusätzliches Personal. Besonders wichtig ist dabei die Möglichkeit, das Wissen und die Erfahrung langjähriger Beschäftigter zu erhalten, was für das Unternehmen essenziell ist. BEM steigert die Zufriedenheit und die Motivation der Beschäftigten, erhöht die Attraktivität des Unternehmens und fördert ein positives Unternehmensimage durch kompetente Personalarbeit. Es bereitet das Unternehmen frühzeitig auf den demografischen Wandel vor. Nicht zuletzt fließen die durchgeführten BEM-Maßnahmen bei einer Kündigung nach dem SGB IX positiv in die Bewertung ein. 

Was sind Vorteile von BEM für Beschäftigte?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet Beschäftigten zahlreiche Vorteile, die ihre berufliche und persönliche Situation verbessern können. Durch BEM wird zur Herstellung und Erhalt der persönlichen Gesundheit beigetragen, indem überfordernde Arbeitsbedingungen reduziert werden. Es fördert eine zielgerichtete Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag nach Krankheit. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Erhalt des Arbeitsplatzes und schnelleren Bezug des vollen Gehalts anstelle von Krankengeld.

Kann der BEM-Berechtigte zu BEM-Maßnahmen gezwungen werden?

Nein, Mitarbeitende können nicht zu Maßnahmen gezwungen werden. Es ist jedoch in der Verantwortung und im Interesse der Beschäftigten, aktiv an den Gesprächen teilzunehmen und gemeinsam mit dem BEM-Berater Lösungen zu entwickeln, um eine nachhaltige Wiedereingliederung zu fördern.

Gibt es unmittelbare Nachteile, wenn der BEM-Berechtigte das BEM ablehnt?

Nein, die Ablehnung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Krankengeldes und bringt keine direkten arbeitsrechtlichen Konsequenzen mit sich.

Welche Mehrwerte hat BEM365?

Digital: BEM365 ist eine digitale BEM-Plattform und bietet damit Ortsunabhängigkeit und Schnelligkeit. Klare Mehrwerte sind die e-BEM-Akte und die e-Signatur.

Effizient: Maximale Effizienz im Einladungsmanagement garantiert eine schnellere Bearbeitung Ihrer BEM-Fälle. Die Falldauer der BEM-Berechtigten wird durch die Terminvergabe in Echtzeit und die präventive Zusammenarbeit mit Krankheitsfällen verkürzt.

Wirksam: Mit BEM365 stellen Sie eine hohe Wirksamkeit in der Fallbearbeitung sicher. Wir sind bestens mit Versorgungsnetzwerken vernetzt und schöpfen unsere Expertise aus langjähriger Erfahrung in der Durchführung von BEM.

Kostengünstig: Durch die Reduktion der Falldauer verringert BEM365 die Kosten für Ihr BEM. Interne Rollenkonflikte werden vermieden, Abstimmungsbedarfe und damit Personalkosten reduziert. So können Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Rechtssicher: Mit BEM365 ist Ihnen die rechtssichere und gesetzeskonforme Durchführung Ihrer BEM-Verfahren garantiert.

Datenschutzkonform: BEM365 garantiert höchsten Datenschutz für Ihre gesundheitssensiblen Daten durch eine hochsichere digitale Dokumentenverwaltung. Klare Vorteile sind die externe Führung der BEM-Akte sowie die strenge Zugriffskontrolle.

Neutral: BEM365 gewährleistet Neutralität und Objektivität während des gesamten BEM-Prozesses. Das führt zur Akzeptanzsteigerung bei den Arbeitnehmenden. Betriebsblindheit wird vermieden.

Wie läuft die Zusammenarbeit bei BEM365??​

BEM365 bietet eine hohe Flexibilität. Je nach gewähltem Paket kann Ihr BEM entweder vollständig externalisiert oder teilweise übernommen werden. Vor dem Start werden verschiedene Rahmenbedingungen besprochen, um sicherzustellen, dass BEM365 optimal auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist. Sie entscheiden, wie das Einladungsmanagement erfolgen soll (entweder postalisch oder per E-Mail) und in welchem Umfang Ihr interner BEM-Verantwortlicher involviert ist. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen zu ändern.

Wie gewährleistet BEM365 den Schutz vertraulicher Daten?

Unsere BEM-Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden entsprechend eingewiesen. Alle BEM365 Berater unterzeichnen eine Verschwiegenheitserklärung und sind im Umgang mit personenbezogenen Daten geschult. 

Vor einer Weitergabe persönlicher Daten an Dritte wird der BEM-Berater dies mit dem Beschäftigten abstimmen.

Der BEM-Berater führt eine e-BEM-Akte. Diese befindet sich auf einem speziellen Server.

  • Deutschen Serverstandort
  • ISO27001 zertifizierter Server
  • GoBD-konforme Aufbewahrung ihrer Daten
  • Aktivitäten Log
  • Verschlüsselte Datenübertragung
  • Verschlüsselte Datenablage (Zero-Knowledge-Cloud)
  • Entspricht Health Care – HIPAA (Healthcare Insurance Portability and Accountability Act)
  • Krankenhauszukunftsfonds fähig
  • Digitaler Briefkasten
  • Erzeugt Snapshoot/Wiederherstellungspunkte automatisch

Der Arbeitgeber erhält folgende Daten:

  • Information, ob ein BEM Angeboten wurde
  • BEM Abgelehnt oder gewünscht
  • Durchgeführte BEM-Gespräche
    • Gespräch geführt – ja oder nein
    • Art des Gespräches -  Aufklärungsgespräch oder Fallgespräch
  • Durchgeführte Maßnahmen
  • Beendigung des BEM-Verfahrens

Was sind die Vorteile der digitalen Durchführung der BEM-Gespräche bei BEM365?

Die digitale Durchführung der BEM-Gespräche ermöglicht eine ortsunabhängige Kommunikation, wodurch die Gespräche in ganz Deutschland stattfinden können. Dies führt zu einer Verkürzung der Wartezeiten für die BEM-Berechtigten und spart Ihrem Unternehmen zudem Fahrtkosten. Darüber hinaus bietet die digitale Plattform eine hohe Flexibilität, da Teilnehmenden Termine leichter koordinieren und anpassen können. Auch die Zugänglichkeit wird verbessert, da Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen Herausforderungen einfacher an den Gesprächen teilnehmen können.

Was sind Vorteile von BEM365 für Beschäftigte?

Sichere Dokumentation und Wahrung von Vertraulichkeit: Die personen und gesundheitsbezogenen Dokumente der Beschäftigten liegen auf einer hochsichereren Cloud. Nur autorisierte Benutzer haben mit Zustimmung der BEM-berechtigten Person Zugang zu den Daten. So wird die Vertraulichkeit der sensiblen Informationen gewahrt.

Ortsunabhängigkeit: Mit BEM365 ist eine Beratung unabhängig vom Standort möglich. Dies erleichtert den Zugang zu Unterstützungsangeboten, besonders für Mitarbeitende im Homeoffice oder mit eingeschränkter Mobilität.

Professionelle Unterstützung und Expertise: Unsere BEM-Berater bieten Beschäftigten fachkundige Begleitung durch umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von BEM-Gesprächen.

Persönliche Beratung: Unsere Beratung ist individuell, vertraulich und bedarfsgerecht – frei von Scham und Schuldzuweisungen. Unsere BEM-Berater begleiten BEM-Berechtigte einfühlsam und behalten dabei gleichzeitig die Interessen aller BEM-Akteure im Blick.

Neutraler Blick von außen: Unsere externen BEM-Berater bringen neue Perspektiven in die Beratung der Beschäftigten ein. Dies führt zu einer höheren Qualität der BEM-Beratung und unterstützt das Finden nachhaltiger Lösungen.

Dauerhafter Ansprechpartner: BEM-Berater, die einem BEM-Fall zugewiesen sind, bleiben durchgehend Ansprechpartner für den BEM-Berechtigten. Dies fördert eine vertrauensvolle Beziehung, die eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige Maßnahmenplanung bildet.

Unterstützung in der Krankheitsbewältigung: Im Care-Management agieren unsere BEM-Berater als persönliche Gesundheitscoaches. Sie fördern die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten und vernetzen Betroffene mit den passenden Ansprechpersonen im Versorgungsnetzwerk.

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